Die richtige Straße zu ihrem Mietwagen

Darf ich mit dem Mietwagen in ein anderes Land fahren?

Mietwagenfahrten über Ländergrenzen sind generell möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen in ein anderes Land fahren möchten, müssen Sie dies grundsätzlich immer anmelden und abklären ob die Fahrt in das entsprechende Land erlaubt ist.

Ob eine Grenzfahrt möglich ist hängt sowohl vom Fahrzeugtyp, vom Vermieter als auch vom gewählten Land ab. Dabei geht es in erster Linie darum, ob der Versicherungsschutz für den Mietwagen auch im Nachbarland gilt.

Länderübergreifende Fahrten innerhalb Nord- und Westeuropa sind meist kein Problem. Bei Grenzübertritten von West- nach Osteuropa herrschen oft unterschiedliche Versicherungsbedingungen, die eine Grenzfahrt problematisieren.

Auf anderen Kontinenten gelten wieder spezifische Regeln. Innerhalb Nordamerikas beispielsweise von Kanada in die USA ist ein Grenzübertritt meist kein Problem. Eine Grenzfahrt nach Mexiko hingegen stellt versicherungstechnisch Probleme dar.

 

Wo finde ich die Information, ob eine Grenzfahrt erlaubt ist?

Diese Information finden Sie in den Mietbedingungen unter dem Stichwort „Grenzüberschreitenden Fahrten“ oder „Grenzfahrten“. Da Grenzfahrten häufig im Zuge von Einwegmieten gefragt werden, findet sich die Information auch unter dem Stichwort "Einwegmieten" oder "Oneways".

 

Wie melde ich die Grenzfahrt an, sofern diese möglich ist?

Ist die Grenzfahrt in das gewünschte Land möglich, melden Sie diese entweder direkt bei Ihrer Online-Buchungvia via dem Feld "Mitteilung an unser Service-Team" an oder persönlich beim Vermieter bei der der Mietwagenannahme.

Bitte beachten Sie, dass Genzfahrten immer angemeldet werden müssen.

 

Entstehen bei einer Grenzfahrt zusätzliche Gebühren?

Im Zuge einer Grenzfahrt können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Diese sind nicht im Mietpreis inbegriffen und müssen vor Ort zusätzlich bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren finden Sie ebenfalls in den Mietbedingungen.


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