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Deswegen entscheiden sich Reisende für MietwagenCheck

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Mietwagen ohne Selbstbeteiligung: Starten Sie stressfrei in Ihren Urlaub!

Eine Versicherung schützt Dich im Falle eines Unfalls

Du hast diesem Urlaub mit deinen Freunden oder deiner Familie lange entgegengefiebert: ein Roadtrip entlang der Küste Portugals oder über Mallorca. Du freust dich auf die Fahrt zu traumhaften Stränden im Cabrio, wo du surfen und entspannen kannst. An mögliche Schäden oder Versicherungen denkst du dabei nicht. Zum Glück gibt es MietwagenCheck. Unser Portal hilft dir, die besten Mietwagenangebote zu vergleichen und zu buchen. Außerdem erhältst du Tipps zu Mietwagen ohne Selbstbeteiligung oder mit Erstattung der Selbstbeteiligung. So kannst du sorgenfrei reisen und im Schadensfall sicher und ohne zusätzliche Kosten fahren.

Übersicht über verschiedene Versicherungen

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung greift bei Schäden am eigenen Mietwagen oder im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs. Außerdem deckt sie Schäden ab, die selbstverschuldet entstehen oder in Deiner Abwesenheit passieren. Du kannst zwischen einem Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung und einem mit Selbstbeteiligung wählen. Wie genau sich die beiden Varianten voneinander unterscheiden, erfährst Du in den untenstehenden Ausführungen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist bei allen Angeboten von MietwagenCheck bereits enthalten. Sie sichert den Fahrer gegenüber Dritten ab. Dies umfasst Personenschäden, Sachschäden und Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Wenn bezüglich der Deckungssumme nichts in den Mietbedingungen angegeben ist, so gilt die gesetzliche Deckungssumme des entsprechenden Landes. MietwagenCheck empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro.

Personeninsassenversicherung

Die Personeninsassenversicherung greift bei Unfällen, bei denen einer der Mitfahrer zu Schaden kommt, der dann Ansprüche gegenüber dem Fahrer geltend machen möchte.

Diebstahlversicherung

Die Diebstahlversicherung greift, wenn der Mietwagen gestohlen wird. Nicht umfasst sind hingegen persönliche Gegenstände im Auto. Vollkasko- und Diebstahlversicherung sind zwingend bei jedem Mietwagenangebot bereits im Preis enthalten.

Sichere Dich gegen Diebstahl ab

Sichere Dich sich gegen Diebstahl ab

Das sollte beachtet werden:

Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, dann schließe zusätzlich eine Versicherung über Glas-, Reifen- und Unterbodenschutz ab!

Was ist der Unterschied zwischen der Vollkaskoversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung?

Bei jedem Mietwagen ist die Vollkaskoversicherung inkludiert. Du hast die Möglichkeit auszuwählen, ob der Selbstbehalt versichert ist oder nicht. Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung musst Du im Schadensfall den Betrag der Selbstbeteiligung selbst tragen. Oftmals entspricht die bei der Autovermietung hinterlegte Kaution dem Betrag der Selbstbeteiligung. Grundsätzlich findest Du die Höhe der Selbstbeteiligung in den Mietbedingungen der Autovermietung, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Merkmal Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung Vollkaskoschutz mit Selbstbeteiligung
Deckung Deckt alle Schäden ohne finanziellen Eigenanteil. Deckt Schäden, aber mit festgelegtem Eigenanteil pro Schadensfall.
Vorteile Maximale Absicherung, keine unerwarteten Kosten im Schadensfall. Günstigere Prämien, da Du einen Teil des Risikos selbst trägst.
Nachteile/Kosten Höhere Versicherungsprämien, da Risiko für Versicherer höher ist. Im Schadensfall muss die Selbstbeteiligung aus eigener Tasche gezahlt werden.

In welchen Fällen leistet die Vollkaskoversicherung nicht?

  • Wenn ein Fahrer am Steuer sitzt, der nicht im Mietvertrag vereinbart ist.
  • Wenn der Innenraum des Fahrzeugs beschädigt wird.
  • Wenn Du auf unbefestigten Straßen fährst.
  • Wenn Du grob fahrlässig handelst. Grob fahrlässig bedeutet: "Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen." Darunter fällt beispielsweise das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Missachten von Verkehrsregeln oder das Telefonieren während der Fahrt.
  • Für Folgekosten, die aufgrund eines Unfalls oder einer Panne entstehen, wie unter anderem Telefonate.

Was tun im Falle einer Panne oder eines Unfalls?

Niemand möchte im wohlverdienten Urlaub plötzlich irgendwo im Nirgendwo mit dem Mietwagen liegenbleiben. Sollte es dennoch einmal zu dieser Situation kommen, solltest Du einige wichtige Punkte beachten:

  • Ziehe zuerst eine Warnweste an.
  • Bewahre Ruhe, parke das Auto am Straßenrand und stelle ein Warndreieck auf.
  • Kontaktiere den Pannendienst. Die Telefonnummer findest Du in Deinen Mietunterlagen, auf einem Aufkleber im Auto oder in den Fahrzeugpapieren.
  • Nimm ausschließlich professionelle Hilfe in Anspruch, da sonst eventuell Dein Versicherungsschutz nicht mehr greift.
  • Du erhältst von Deiner Mietstation ein Ersatzfahrzeug.
Was tun im Falle eines Unfalls?

Was tun im Falle eines Unfalls?

Wenn Du mit dem Mietwagen in einen Unfall verwickelt bist, solltest Du Dich umgehend bei Deinem Anbieter vor Ort melden. Kontaktiere außerdem die örtliche Polizei und fordere einen Unfallbericht an. Bei der Rückgabe des Mietwagens solltest Du nach einem Schadensbericht sowie einer Rechnung fragen. Ganz wichtig: Bewahre alle Dokumente gut auf, um anschließend keine Probleme mit der Versicherung zu haben.

Welche Schritte muss ich anschließend einleiten?

Wenn Du bei der Autovermietung aufgrund eines Schadens am Mietwagen in Vorkasse getreten bist, setze Dich am besten gleich nach Deiner Rückkehr zu Hause mit Deinem Broker in Verbindung. Schicke ihm zeitnah die folgenden Unterlagen zu:

  • Rückgabeprotokoll mit Dokumentation des Schadens
  • Zahlungsnachweis
  • Schadensbericht (mit Unterschrift des Vermieters)
  • Kopie des Mietvertrags
  • Berechnung der potenziellen Schadenshöhe

Die Rückzahlung des Geldes, über die Du im Normalfall per E-Mail informiert wirst, erfolgt dann innerhalb weniger Wochen.

Das sollte beachtet werden:

Informieren Dich wenn möglich über die Fristen, in denen Du die Unterlagen einreichen musst. In der Regel betragen diese vier Wochen.

Mietwagen ohne Selbstbeteiligung: Takeaways für Sie

  • Checke zu Beginn genau, was durch die Versicherung abgedeckt ist.
  • Überprüfe den Mietwagen bei der Abholung auf Schäden (z.B. Kratzer, Dellen) und lass diese im Übergabeprotokoll vermerken.
  • Lass im Schadensfall den Schaden im Rückgabeprotokoll aufnehmen und nimm das Protokoll mit.
  • Lege die Summe des Schadens vor Ort aus und nimm den Beleg mit.
  • Informiere Dich über die Fristen zur Einreichung der Unterlagen an Deinen Broker (meist vier Wochen).
  • Weitere Informationen findest Du auf MietwagenCheck.de.
Überprüfen Sie den Mietwagen im Vorfeld auf mögliche Schäden

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